Zwischenmiete

Zwischenmiete
Der Vermieter hat also das Recht, die Zwischenmiete zu verbieten. “ Felix Beer warnt außerdem: „Eine Erlaubnis muss der Hauptmieter aber in jedem Fall vom Vermieter einholen. Denn ohne Erlaubnis kann der Vermieter den Mieter auf Unterlassung verklagen und im Extremfall sogar den Mietvertrag kündigen.
Was bei der Zwischenmiete zu beachten?
In jedem Fall muss ein Untermietvertrag enthalten: den Name des Zwischenmieters, die Höhe der Mietzahlung und den Zeitraum des Mietverhältnisses. Außerdem sollte der Umgang mit den Möbeln sowie die Sauberhaltung der Wohnung geregelt werden. Auch eine Kaution von ein oder zwei Monatsmieten ist empfehlenswert.








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